Reklamationsordnung

Die Reklamationsordnung enthält Informationen für den Kunden (im Folgenden „Käufer“ genannt) bei der Geltendmachung von Reklamationen für Waren, die bei der Firma KOSCOM HODINKY s.r.o. (im Folgenden „Verkäufer“ genannt) gekauft wurden. Falls Sie Informationen über die Bearbeitung Ihrer Reklamation benötigen, können Sie uns unter der Telefonnummer 224 826 966 oder per E-Mail an [email protected] kontaktieren.

I. Allgemeine Reklamationsbedingungen

Rechte des Käufers:

Gemäß § 1923 des Bürgerlichen Gesetzbuches kann der Käufer bei einem behebbaren Mangel entweder die Reparatur oder die Ergänzung des Fehlenden oder einen angemessenen Preisnachlass verlangen. Ist der Mangel nicht behebbar und kann die Sache aufgrund des Mangels nicht ordnungsgemäß genutzt werden, kann der Käufer entweder vom Vertrag zurücktreten oder einen angemessenen Preisnachlass verlangen.

Wer ein Recht gemäß § 1923 des Bürgerlichen Gesetzbuches hat, hat auch Anspruch auf Ersatz der Kosten, die bei der Ausübung dieses Rechts zweckmäßig aufgewendet wurden. Macht er jedoch das Recht auf Ersatz nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist geltend, innerhalb derer der Mangel gerügt werden muss, wird das Gericht das Recht nicht zuerkennen, wenn der Verkäufer einwendet, dass das Recht auf Ersatz nicht rechtzeitig geltend gemacht wurde.

Der Käufer teilt dem Verkäufer mit, welches Recht er gewählt hat, bei der Mängelanzeige oder ohne unnötigen Verzug nach der Mängelanzeige. Die getroffene Wahl kann der Käufer ohne Zustimmung des Verkäufers nicht ändern; dies gilt nicht, wenn der Käufer die Reparatur eines Mangels verlangt hat, der sich als unbehebbar erweist. Beseitigt der Verkäufer den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder teilt er dem Käufer mit, dass er den Mangel nicht beseitigen wird, kann der Käufer anstelle der Mangelbeseitigung einen angemessenen Preisnachlass vom Kaufpreis verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Weist die Sache Mängel auf, kann der Käufer auch die Lieferung einer neuen mangelfreien Sache verlangen, sofern dies nicht aufgrund der Art des Mangels unverhältnismäßig ist, jedoch kann der Käufer bei einem Mangel, der nur einen Teil der Sache betrifft, nur den Austausch des Teils verlangen; ist dies nicht möglich, kann er vom Vertrag zurücktreten. Ist dies jedoch aufgrund der Art des Mangels unverhältnismäßig, insbesondere wenn der Mangel ohne unnötigen Verzug behoben werden kann, hat der Käufer das Recht auf kostenlose Mangelbeseitigung. Das Recht auf Lieferung einer neuen Sache oder den Austausch eines Teils hat der Käufer auch bei einem behebbaren Mangel, wenn die Sache aufgrund des wiederholten Auftretens des Mangels nach der Reparatur oder aufgrund einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß genutzt werden kann. In einem solchen Fall hat der Käufer auch das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

Pflichten des Käufers:

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware in seinem eigenen Interesse vor der Übernahme gut zu prüfen und im Falle der Feststellung von optischen Mängeln sofort den Lieferanten, der die Ware geliefert hat, oder den Verkäufer, der die Ware verkauft hat, zu informieren. Im Falle einer späteren Reklamation innerhalb der Garantiezeit kann der Käufer den Verkäufer auf eine der folgenden Arten informieren:

  • An die E-Mail-Adresse [email protected] oder telefonisch unter der Nummer 224 826 966
  • Persönlich im Geschäft Na Poříčí 30, 110 00 Prag 1 (im Folgenden „Geschäft“ genannt)
  • In einem autorisierten Servicezentrum des Herstellers, das im Garantieschein angegeben ist.

Pflichten des Verkäufers:

Die Reklamation einschließlich des Mangels wird ohne unnötigen Verzug, gesetzlich spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Geltendmachung der Reklamation, bearbeitet, es sei denn, der Verkäufer vereinbart mit dem Käufer etwas anderes.

II. Garantiezeit

Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Übernahme der Ware durch den Käufer, d.h. dem im Garantieschein angegebenen Tag. Die gesetzliche Garantiezeit beträgt allgemein 24 Monate. Der Verkäufer kann diese gesetzliche Frist verlängern. Die Dauer der Garantiezeit ist immer im Garantieschein angegeben. Zeigt sich der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übernahme, wird vermutet, dass die Sache bereits bei der Übernahme mangelhaft war.

III. Garantiebedingungen

Allgemeine Bestimmungen:

Diese Reklamationsordnung wurde gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch erstellt und gilt für Waren, deren Reklamation innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht wurde.

Zu jeder Ware wird ein Verkaufsbeleg und eine Gebrauchsanweisung beigefügt. Mit der Übernahme der Ware bestätigt der Kunde sein Einverständnis mit den Garantie- und Geschäftsbedingungen. Wird die Ware nicht persönlich abgeholt, gilt als Übernahme der Ware der Zeitpunkt, zu dem der Käufer die Ware vom Lieferanten übernimmt.

Falls der Abnehmer einen Unterschied zwischen dem Lieferschein und der tatsächlich gelieferten Ware (in Art oder Menge) feststellt, empfiehlt der Verkäufer, dass der Käufer sofort (spätestens innerhalb von 72 Stunden) eine Nachricht an den Namen des Händlers sendet, der den Verkaufsbeleg erstellt hat.

Der Anspruch auf Geltendmachung der Garantie bezieht sich nicht auf:

  • auf Schäden, die durch mechanische Beschädigung der Ware entstanden sind,
  • auf Schäden, die durch die Verwendung der Ware unter Bedingungen entstanden sind, die nicht den in der Dokumentation angegebenen Parametern entsprechen,
  • auf Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, Bedienung oder Vernachlässigung der Pflege der Ware entstanden sind,
  • bei Waren, die zu einem niedrigeren Preis verkauft werden, auf den Mangel, für den der niedrigere Preis vereinbart wurde,
  • auf den Verschleiß der Sache, der durch deren gewöhnliche Nutzung verursacht wurde,
  • bei gebrauchten Sachen auf den Mangel, der dem Grad der Nutzung oder Abnutzung entspricht, den die Sache bei der Übernahme durch den Käufer hatte, oder
  • wenn dies aus der Art der Sache hervorgeht.

Batteriewechsel wird während der Garantiezeit kostenlos in der Betriebsstätte des Verkäufers durchgeführt.

IV. Schlussbestimmungen

Diese Reklamationsordnung ist ab dem 1. 5. 2020 gültig und hebt die Gültigkeit vorheriger Reklamationsordnungen auf. Änderungen der Reklamationsordnung sind vorbehalten.

Aktualisiert am 1. 5. 2020